
Die Umstellung auf den Drittlandstatus ist für Schweizer Medtech-Firmen weniger eine regulatorische Bürde als eine strategische Weichenstellung für operative Exzellenz.
- Die Ernennung eines EU-Bevollmächtigten ist der erste Schritt zur Schaffung regulatorischer Resilienz, nicht nur eine administrative Pflicht.
- Die gestiegenen Anforderungen der MDR-Rezertifizierung erzwingen eine Professionalisierung, die als Katalysator für robustere Qualitäts- und Dokumentationsprozesse dient.
Empfehlung: Betrachten Sie die MDR-Compliance nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in Marktdifferenzierung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit im EU-Markt.
Seit dem Wegfall des Mutual Recognition Agreement (MRA) zwischen der Schweiz und der EU stehen CEOs und Regulatory Affairs Manager der Schweizer Medizintechnikbranche vor einer Zerreissprobe. Der Status als „Drittland“ hat über Nacht neue, kostspielige und komplexe Hürden für den Zugang zum wichtigsten Exportmarkt errichtet. Die unmittelbaren Konsequenzen sind offensichtlich: die obligatorische Ernennung eines EU-Bevollmächtigten, langwierige Rezertifizierungsverfahren nach der neuen Medical Device Regulation (MDR) und ein spürbarer Anstieg des administrativen Aufwands.
Viele Unternehmen reagieren darauf mit einer verständlichen, aber kurzfristigen Taktik: die Minimierung der unmittelbaren Kosten und das blosse „Erfüllen“ der neuen Pflichten. Man konzentriert sich darauf, die Checklisten abzuarbeiten und die notwendigen Dokumente beizubringen. Doch was, wenn dieser Ansatz die eigentliche Chance verbirgt? Was, wenn die wahre Antwort auf diese Herausforderung nicht in reaktiver Pflichterfüllung, sondern in proaktiver, strategischer Neuausrichtung liegt?
Die Kernfrage ist nicht mehr nur, *wie* man die neuen Regeln erfüllt, sondern *wie* man diesen Zwang zur Professionalisierung als Katalysator für operative Exzellenz und echte Marktdifferenzierung nutzt. Dieser Artikel beleuchtet die kritischen Handlungsfelder nicht als separate Probleme, sondern als miteinander verbundene strategische Hebel. Wir analysieren, wie Sie die Ernennung des Bevollmächtigten, die Rezertifizierung, die digitale Transformation und die Risikobewertung so gestalten, dass Ihr Unternehmen gestärkt und resilienter aus diesem regulatorischen Wandel hervorgeht.
Dieser Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden strategischen Überlegungen, die über die reine Compliance hinausgehen. Er bietet einen detaillierten Überblick über die zentralen Herausforderungen und zeigt konkrete Lösungsansätze auf, um den EU-Marktzugang nicht nur zu sichern, sondern nachhaltig zu optimieren.
Inhaltsverzeichnis: Strategische Kompensation des EU-Marktzugangs für Schweizer Medtech
- Warum müssen Sie jetzt einen Bevollmächtigten in der EU ernennen?
- Wie läuft die Rezertifizierung Ihrer Produkte unter der neuen EU-MDR ab?
- Fokus auf USA oder EU: Wohin sollten Schweizer Medtech-Innovationen zuerst expandieren?
- Das Haftungsrisiko, das viele Schweizer Hersteller beim Export in die EU übersehen
- Wie digitalisieren Sie Ihre technische Dokumentation für schnellere Audits?
- Der Kalkulationsfehler bei Zollgebühren, der Ihre Marge im EU-Geschäft vernichtet
- Schweizer KG oder EU-Wettbewerbsrecht: Welches ist strenger bei Exklusivverträgen?
- Was der EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für die Schweizer Zulieferindustrie bedeutet?
Warum müssen Sie jetzt einen Bevollmächtigten in der EU ernennen?
Die Ernennung eines Bevollmächtigten in der EU (EU-REP) ist die unmittelbarste und unumgänglichste Folge des Drittlandstatus. Dies ist jedoch keine rein administrative Formalität, sondern die erste strategische Weichenstellung auf dem Weg zur regulatorischen Resilienz. Der Bevollmächtigte ist nicht nur Ihre Postadresse in der EU, sondern Ihr rechtlicher Vertreter, der gegenüber den Behörden für die Konformität Ihrer Produkte haftet. Die Auswahl ist daher eine Entscheidung von erheblicher Tragweite, die weit über einen einfachen Dienstleistungsvertrag hinausgeht. Die Komplexität dieser neuen Rolle spiegelt sich im Aufwand wider: Laut der aktuellen Swiss Medtech Branchenstudie mussten über 80% der Unternehmen zusätzliches Personal für MDR-Compliance einstellen.
Ein rein auf Kosten minimierter Ansatz bei der Auswahl kann sich schnell als Fehler erweisen. Ein kompetenter Partner agiert als Frühwarnsystem für regulatorische Änderungen, unterstützt bei der Kommunikation mit Benannten Stellen und Behörden und übernimmt eine zentrale Rolle im Post-Market Surveillance-System. Die Qualität Ihres Bevollmächtigten bestimmt massgeblich die Effizienz Ihrer Marktaktivitäten und die Geschwindigkeit Ihrer Reaktion bei Vorkommnissen.
Fallbeispiel: Proaktive Anpassung der Medartis AG
Die Medartis AG, ein Basler Hersteller von Implantaten, hat den strategischen Wert einer frühzeitigen Anpassung erkannt. Das Unternehmen bereitete sich proaktiv auf den Drittland-Status vor und wertete seine deutsche Tochtergesellschaft innerhalb von nur fünf Monaten zum offiziellen EU-Bevollmächtigten und Importeur auf. Dieser Schritt war keine reine Pflichterfüllung, sondern eine bewusste Entscheidung, die Kontrolle über die kritischen regulatorischen Funktionen im EU-Markt zu behalten und die Lieferkette abzusichern. Dieses Beispiel zeigt, wie eine proaktive Haltung den Status quo nicht nur sichert, sondern das Unternehmen für die Zukunft robuster aufstellt.
Die Auswahl des richtigen Partners erfordert eine sorgfältige Due Diligence, die weit über die Prüfung der formalen Qualifikationen hinausgeht. Es geht darum, eine langfristige, vertrauensvolle Partnerschaft aufzubauen, die Ihre Geschäftsziele im EU-Markt aktiv unterstützt.
Checkliste: Audit Ihres potenziellen EU-Bevollmächtigten
- Qualifikation prüfen: Verfügt der Bevollmächtigte über eine nachweislich qualifizierte Person für die Einhaltung der Vorschriften (PRRC) gemäss Artikel 15 MDR?
- Haftung klären: Analysieren Sie den Vertragsentwurf genau hinsichtlich der Haftungsübernahme und der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
- Netzwerk bewerten: Welchen Zugang hat der Partner zu Benannten Stellen und nationalen Behörden in Ihren wichtigsten EU-Zielmärkten?
- Reaktionszeiten festlegen: Vereinbaren Sie vertraglich verbindliche Reaktionszeiten für Behördenanfragen, die die MDR-Frist von maximal 7 Tagen unterschreiten.
- Datenschutz sicherstellen: Klären Sie, wie der Schutz Ihrer sensiblen technischen Dokumentation gemäss DSGVO und dem Schweizer DSG gehandhabt wird.
Wie läuft die Rezertifizierung Ihrer Produkte unter der neuen EU-MDR ab?
Die Rezertifizierung bestehender Produkte unter der EU-MDR ist ein Marathon, kein Sprint. Sie stellt für viele Schweizer Hersteller die grösste Hürde dar und ist ein Haupttreiber für die gestiegenen Kosten. Eine Schweizer Regulierungsfolgenabschätzung beziffert die jährlichen Mehrkosten auf rund 350 Millionen Franken für die Branche. Der Prozess ist nicht nur eine Neuauflage der alten MDD-Zertifizierung, sondern eine fundamentally andere, strengere Prüfung, die eine weitaus detailliertere technische Dokumentation, umfassendere klinische Daten und ein lückenloses Post-Market Surveillance (PMS) System erfordert.
Dieser Zwang zur Detailtiefe sollte jedoch nicht als reine Belastung, sondern als Katalysator für operative Exzellenz verstanden werden. Unternehmen sind gezwungen, ihre Prozesse von Grund auf zu überprüfen, Datenlücken zu schliessen und die Qualität ihrer Dokumentation auf ein neues Niveau zu heben. Dies schafft Transparenz, reduziert Risiken und kann langfristig die Produktqualität und -sicherheit verbessern. Der Prozess zwingt zur Auseinandersetzung mit jedem Detail des Produktlebenszyklus, von der Entwicklung bis zur Marktüberwachung.

Die visuelle Darstellung des Prozesses verdeutlicht die Komplexität und die Vielzahl der beteiligten Akteure, von internen Teams über den EU-Bevollmächtigten bis hin zur Benannten Stelle. Ein entscheidender Faktor ist die Zeit. Die Engpässe bei den Benannten Stellen und die langen Prüfungsdauern erfordern eine extrem frühzeitige Planung und Einreichung. Jeder Fehler in der Dokumentation kann zu monatelangen Verzögerungen führen.
Der Vergleich mit anderen grossen Märkten, wie den USA, zeigt die Dimension der Herausforderung, die die MDR darstellt. Die signifikant längeren Durchlaufzeiten und höheren Kosten in der EU haben direkte strategische Implikationen für die Markteinführung neuer Produkte.
| Kriterium | EU-MDR | FDA 510(k) |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Dauer | 13-18 Monate | 90 Tage |
| Kosten für KMU | Verdopplung gegenüber MDD | 5.440 USD |
| Standardgebühr | Variabel, deutlich höher | 21.760 USD |
Fokus auf USA oder EU: Wohin sollten Schweizer Medtech-Innovationen zuerst expandieren?
Die drastisch erhöhte Komplexität und die Kosten der EU-MDR haben eine strategische Debatte in den Vorstandsetagen Schweizer Medtech-Firmen entfacht: Ist der traditionelle Weg – Erstzulassung in Europa – noch der richtige? Die Daten zeichnen ein klares Bild dieser strategischen Weichenstellung. Eine aktuelle Branchenstudie von Swiss Medtech zeigt, dass bereits über 20% der Schweizer Unternehmen die Erstzulassung nicht mehr in Europa, sondern in den USA beantragen. Der schlankere, schnellere und kostengünstigere 510(k)-Prozess der FDA erscheint auf den ersten Blick als die rationalere Wahl für die schnelle Markteinführung von Innovationen.
Diese Abwanderung ist eine direkte Folge des regulatorischen Drucks in der EU. Für viele Start-ups und KMUs kann eine Verzögerung von über einem Jahr beim Markteintritt das finanzielle Aus bedeuten. Die USA bieten hier einen kalkulierbareren Pfad zur Kommerzialisierung. Allerdings wäre es ein Fehler, den EU-Markt vorschnell abzuschreiben. Er bleibt der grösste Exportmarkt für die Schweizer Medtech-Branche und eine erfolgreiche MDR-Zertifizierung gilt weltweit als Goldstandard und kann Türen in andere Märkte öffnen.
Die entscheidende Frage ist nicht, welcher Markt objektiv „besser“ ist, sondern welcher zur Strategie und zur operativen Reife des Unternehmens passt. Ein voreiliger Fokus auf die USA kann den Zugang zum Heimatmarkt Europa langfristig erschweren. Umgekehrt erfordert der „EU-First“-Ansatz eine erhebliche Investition in regulatorische Kompetenz. Die Analyse der NZZ bringt diese Ambivalenz auf den Punkt, indem sie hervorhebt, dass Vorbereitung den entscheidenden Unterschied macht:
Das System in Europa ist nicht bereit. Weil wir bereit waren, haben wir nun einen Wettbewerbsvorteil in der EU.
– Daniel Delfosse und Claudia De Santis, NZZ Analyse zur Medtech-Branche
Diese Aussage unterstreicht den Kern des strategischen Vorteils: Firmen, die die MDR-Hürden als Katalysator für eine tiefgreifende Professionalisierung genutzt haben, können sich gerade wegen der hohen Eintrittsbarrieren von weniger vorbereiteten Wettbewerbern abheben. Die Wahl des Expansionsfokus wird so zu einem Lackmustest für die eigene regulatorische Resilienz.
Das Haftungsrisiko, das viele Schweizer Hersteller beim Export in die EU übersehen
Im Schatten der Diskussionen über Zertifizierungskosten und Zeitpläne lauert ein oft unterschätztes Risiko: die Neudefinition der Haftung im Drittland-Status. Als Schweizer Hersteller bleiben Sie zwar der primär Verantwortliche für Ihr Produkt, doch der EU-Bevollmächtigte und der Importeur treten als neue, haftbare Akteure in der Lieferkette auf. Diese Verschiebung der Verantwortlichkeiten ist keine Formsache, sondern hat tiefgreifende rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Viele Hersteller gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit der Ernennung eines Bevollmächtigten alle Pflichten übertragen werden können. Doch zentrale Aufgaben, wie die Durchführung der klinischen Bewertung oder die finale Verantwortung für das Risikomanagement, verbleiben unveräusserbar beim Hersteller.
Das grösste Risiko liegt in unklaren vertraglichen Vereinbarungen und unzureichendem Versicherungsschutz. Eine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung deckt die spezifischen Risiken, die aus der MDR und der Rolle des Bevollmächtigten entstehen, oft nicht ab. Im Schadensfall kann dies zu verheerenden Auseinandersetzungen führen, wer letztendlich haftet. Nach EU-Recht kann bei groben Verstössen gegen die MDR-Pflichten sogar die Geschäftsleitung des Schweizer Herstellers persönlich belangt werden. Das Thema Haftung ist somit ein zentraler Baustein der regulatorischen Resilienz.

Die Abbildung symbolisiert die Notwendigkeit von Vertrauen und Präzision in der Partnerschaft zwischen Hersteller und Bevollmächtigtem. Jede Unklarheit in dieser Beziehung stellt ein potenzielles Geschäftsrisiko dar. Proaktives Management dieses Risikos ist daher unerlässlich. Es geht darum, Transparenz zu schaffen und die Verantwortlichkeiten lückenlos zu definieren und abzusichern.
Fallbeispiel: Branchenspezifische Versicherungslösung
Als Reaktion auf die gestiegenen Haftungsrisiken hat der Verband Swiss Medtech in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler Aon Schweiz AG und dem Versicherer Chubb eine spezifische Lösung für die Life-Sciences-Branche entwickelt. Diese digitalisierte Plattform ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkthaftungsrisiken im Kontext des Drittland-Status gezielt abzusichern. Firmen können beispielsweise Tochtergesellschaften oder Importeure, die als Schweizer Bevollmächtigte agieren, in ihre bestehende Haftpflichtpolice integrieren. Dies zeigt, wie durch Kooperation und Spezialisierung passgenaue Lösungen für komplexe regulatorische Probleme geschaffen werden können.
Wie digitalisieren Sie Ihre technische Dokumentation für schnellere Audits?
Die MDR fordert eine technische Dokumentation, die nicht nur vollständig, sondern auch „lebendig“ und jederzeit für Behörden und Benannte Stellen zugänglich ist. Für Schweizer Hersteller bedeutet dies, dass der EU-Bevollmächtigte Zugriff auf die stets aktuelle Dokumentation haben muss. Ein manueller Austausch von Dokumenten per E-Mail oder auf Datenträgern ist nicht nur ineffizient und fehleranfällig, sondern im Ernstfall auch zu langsam. Die Digitalisierung ist hier keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit für operative Exzellenz. Der Personalaufwand für die manuelle Pflege der Dokumentation ist enorm; so mussten laut der Swiss Medtech Branchenstudie 2024 bereits 60% der Unternehmen Personal von Forschung und Entwicklung zur Dokumentation umverteilen. Diese Ressourcen fehlen an der Innovationsfront.
Die Lösung liegt in der Implementierung eines zentralen, digitalen Systems, das den Anforderungen beiderseits der Grenze gerecht wird. Ein modernes Electronic Quality Management System (eQMS) ist der Schlüssel. Es ermöglicht die zentrale Speicherung und Versionierung aller relevanten Dokumente, von der Risikomanagementakte bis zu den klinischen Daten. Entscheidend ist die nahtlose und sichere Synchronisation zwischen dem Schweizer Standort und dem EU-Bevollmächtigten.
Der Digitalisierungsprozess sollte in mehreren Schritten erfolgen:
- Implementierung eines eQMS: Wählen Sie ein System, das speziell für die Medizintechnikbranche entwickelt wurde und Schnittstellen zu EU-Datenbanken wie EUDAMED bietet.
- Einrichtung von Echtzeit-Zugriff: Gewährleisten Sie, dass Ihr EU-Bevollmächtigter einen sicheren Echtzeit-Zugriff auf die für ihn relevanten Teile der technischen Dokumentation hat.
- Sicherstellung der Compliance: Die gewählte Cloud-Lösung muss sowohl die EU-DSGVO als auch das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) erfüllen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
- Implementierung von Audit-Trails: Jede Änderung an einem Dokument muss automatisch protokolliert werden. Diese digitalen Audit-Trails sind bei Inspektionen und Audits unerlässlich und beweisen die Integrität Ihrer Prozesse.
Ein solches System reduziert nicht nur den manuellen Aufwand drastisch, sondern erhöht auch die Qualität und Konsistenz der Dokumentation. Bei einer Anfrage einer Behörde kann der Bevollmächtigte ohne Verzögerung die geforderten Unterlagen bereitstellen. Dies minimiert das Risiko von Sanktionen und stärkt das Vertrauen der Regulierungsbehörden in Ihr Unternehmen. Die Investition in Digitalisierung ist somit eine direkte Investition in die Geschwindigkeit und Sicherheit Ihrer EU-Geschäfte.
Der Kalkulationsfehler bei Zollgebühren, der Ihre Marge im EU-Geschäft vernichtet
Während die MDR die Schlagzeilen dominiert, erodiert eine weitere, subtilere Kostenfalle die Margen vieler Schweizer Exporteure: eine fehlerhafte Kalkulation der Zoll- und Importkosten. Mit dem Drittland-Status sind Schweizer Produkte nicht mehr im EU-Binnenmarkt. Jede Lieferung unterliegt nun einem Zollverfahren, inklusive Einfuhrumsatzsteuer und potenziellen Zöllen. Der entscheidende Faktor, der oft übersehen wird, sind die gewählten Incoterms (International Commercial Terms). Sie definieren, wer in der Lieferkette die Kosten und Risiken des Transports und der Einfuhr trägt.
Viele Schweizer Hersteller arbeiteten traditionell mit DDP (Delivered Duty Paid). Das bedeutet, der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum Kunden, inklusive der Einfuhrverzollung und -steuern. Im Drittland-Status wird diese bequeme Option zur Kostenfalle. Der Schweizer Hersteller muss nun nicht nur die Logistik, sondern auch die gesamte komplexe Importabwicklung im Zielland organisieren und vorfinanzieren. Dies bindet Kapital und erfordert Know-how, das viele Unternehmen nicht intern vorhalten.
Eine strategische Anpassung der Incoterms ist daher unerlässlich, um die Kontrolle über die Kosten zu behalten. Der Wechsel zu Klauseln wie DAP (Delivered at Place), bei denen der Käufer die Einfuhrabgaben übernimmt, kann eine signifikante Entlastung darstellen. Die Wahl des richtigen Incoterms ist keine rein logistische, sondern eine strategische Finanzentscheidung, die direkten Einfluss auf die Produktmarge hat.
Die Wahl der richtigen Lieferkonditionen ist entscheidend, um versteckte Kosten zu vermeiden. Der folgende Vergleich zeigt die grundlegende Verteilung von Risiken und Zusatzkosten für den Schweizer Hersteller.
| Incoterm | Risikoverteilung | Zusatzkosten für Schweizer Hersteller |
|---|---|---|
| DDP | Verkäufer trägt alle Kosten/Risiken | Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Importeur-Gebühren |
| DAP | Käufer trägt Einfuhrabgaben | Transportkosten, Versicherung |
| FCA | Käufer trägt Haupttransport | Nur lokale Lieferung |
Zu diesen logistischen Kosten addieren sich die versteckten MDR-Aufwände. Berechnungen zeigen, dass allein für klinische Nachweise und Marktüberwachung zusätzliche Kosten von durchschnittlich 57.000 Franken pro Jahr anfallen können, plus Rezertifizierungskosten von etwa 15.000 Franken alle fünf Jahre pro Produktfamilie. Werden diese Posten nicht sauber in die Margenkalkulation einbezogen, wird das EU-Geschäft schnell unrentabel.
Schweizer KG oder EU-Wettbewerbsrecht: Welches ist strenger bei Exklusivverträgen?
Die regulatorische Neuausrichtung geht über die MDR hinaus und berührt einen weiteren kritischen Bereich: das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Vertriebsverträge, insbesondere solche mit Exklusivitäts- und Gebietsschutzklauseln, die unter Schweizer Recht problemlos waren, können unter dem strengeren EU-Wettbewerbsrecht problematisch werden. Diese rechtliche Komplexität wird oft übersehen, stellt aber ein erhebliches Risiko dar und ist ein weiterer Baustein der regulatorischen Resilienz. Laut einer Umfrage von Swiss Medtech sehen fast 80 Prozent der Branchenvertreter im Wegfall des direkten Marktzugangs eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Ein Teil dieser Schwächung liegt in der Rechtsunsicherheit bei bestehenden Geschäftsbeziehungen.
Das EU-Kartellrecht ist generell restriktiver als das Schweizer Kartellgesetz (KG), insbesondere bei vertikalen Vereinbarungen zwischen Hersteller und Händler. Absolute Gebietsschutzklauseln, die einem Distributor verbieten, aktiv in andere EU-Länder zu verkaufen, sind in der Regel unzulässig. Ebenso sind Preisbindungen der zweiten Hand, bei denen der Hersteller dem Händler den Wiederverkaufspreis vorschreibt, strengstens verboten. Schweizer Hersteller müssen ihre gesamten Vertriebsverträge für den EU-Raum einer kritischen Prüfung unterziehen, um empfindliche Bussgelder durch die Europäische Kommission zu vermeiden.
Die bestehenden Verträge müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei sind folgende Punkte zentral zu überprüfen:
- Gebietsschutzklauseln: Sind bestehende Exklusivitätsvereinbarungen mit dem EU-Recht konform oder müssen sie angepasst werden, um passiven Verkauf zu ermöglichen?
- Preisgestaltung: Gibt es direkte oder indirekte Preisbindungsvorgaben, die gegen EU-Recht verstossen könnten?
- Online-Vertrieb: Wie sind die Rechte für den Online-Vertrieb durch Distributoren geregelt? Pauschale Verbote sind oft unzulässig.
- Rolle des EU-Bevollmächtigten: Wie interagiert der Bevollmächtigte mit dem bestehenden Vertriebsnetz, um regulatorische Pflichten zu erfüllen, ohne Vertriebskanäle zu stören?
Die Überarbeitung der Vertriebsstrategie ist somit nicht nur eine kommerzielle, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit. Es bietet die Chance, das Vertriebsnetz zu professionalisieren und auf eine solide, EU-rechtskonforme Basis zu stellen, was langfristig die Rechtssicherheit erhöht und teure Konflikte vermeidet.
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Das Wichtigste in Kürze
- Strategie statt Reaktion: Sehen Sie die MDR-Anpassung nicht als Kostenblock, sondern als Chance zur Steigerung der operativen Exzellenz und zur Marktdifferenzierung.
- Partnerwahl ist entscheidend: Die Auswahl des EU-Bevollmächtigten, der Benannten Stelle und der Logistikpartner sind strategische Entscheidungen, die über den Markterfolg bestimmen.
- Ganzheitliches Risikomanagement: Berücksichtigen Sie neben der MDR auch Haftungs-, Zoll- und Wettbewerbsrecht, um eine umfassende regulatorische Resilienz aufzubauen.
Was der EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für die Schweizer Zulieferindustrie bedeutet?
Während die Medtech-Branche mit der MDR ringt, zeichnet sich am Horizont die nächste grosse regulatorische Welle der EU ab: der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Dieser Mechanismus soll verhindern, dass die Produktion CO2-intensiver Güter (wie Stahl, Aluminium, Zement) in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird („Carbon Leakage“). Für viele Schweizer Medtech-Hersteller, die Komponenten aus diesen Materialien von Zulieferern beziehen, scheint dies auf den ersten Blick eine weitere Belastung zu sein. Doch hier gibt es eine wichtige Entwarnung, die strategische Weitsicht beweist: Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bestätigt, ist die Schweiz vom CBAM ausgenommen.
Der Grund liegt in der Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems (EHS) mit dem der EU (EU-ETS). Da die Schweiz bereits einen äquivalenten CO2-Preis hat, entfällt die Grenzausgleichsabgabe für direkte Exporte aus der Schweiz in die EU. Dies ist ein signifikanter Standortvorteil und ein Paradebeispiel für gelungene regulatorische Angleichung, die den Marktzugang sichert. Für Schweizer Medtech-Hersteller bedeutet dies, dass sie Komponenten aus Schweizer Produktion ohne CBAM-Aufschläge in die EU liefern können, was ihnen einen Kostenvorteil gegenüber Zulieferern aus Ländern ohne EHS verschaffen kann.
Allerdings ist dies keine Garantie gegen jegliche Kostensteigerungen. Beziehen Schweizer Hersteller ihre Rohmaterialien oder Vorprodukte aus Drittländern, die dem CBAM unterliegen (z.B. Stahl aus der Türkei oder China), werden diese Zulieferer die CBAM-Kosten an die Schweizer Unternehmen weitergeben. Die Transparenz in der Lieferkette wird somit noch wichtiger. Proaktive Unternehmen werden ihre Lieferketten analysieren, um potenzielle indirekte CBAM-Kosten zu identifizieren und gegebenenfalls auf Zulieferer aus der Schweiz oder der EU umzusteigen.
Der Umgang mit CBAM zeigt exemplarisch den Weg in die Zukunft: Regulatorische Themen sind keine isolierten Compliance-Aufgaben mehr, sondern integraler Bestandteil der Unternehmens- und Lieferkettenstrategie. Wer heute schon die regulatorischen Trends von morgen analysiert, sichert sich die Wettbewerbsvorteile der Zukunft.
Die Bewältigung des Drittlandstatus erfordert mehr als nur das Abarbeiten von Checklisten. Der nächste Schritt für führende Unternehmen ist daher nicht nur die Anpassung, sondern die proaktive Neugestaltung ihrer gesamten regulatorischen Strategie, um sie als nachhaltigen Wettbewerbsvorteil zu etablieren.
Häufige Fragen zum EU-Export für Schweizer Medtech-Unternehmen
Wer haftet bei einem Produktfehler – Schweizer Hersteller oder EU-Bevollmächtigter?
Der Schweizer Hersteller bleibt letztendlich immer für das Produkt verantwortlich. Bestimmte Kernpflichten, wie die Durchführung einer klinischen Bewertung oder die Verantwortung für das Risikomanagement, können rechtlich nicht an den Bevollmächtigten delegiert werden. Der Bevollmächtigte haftet jedoch gesamtschuldnerisch neben dem Hersteller gegenüber den Behörden und kann bei Pflichtverletzungen belangt werden.
Welche Versicherungsanpassungen sind für Drittland-Hersteller notwendig?
Eine Standard-Betriebshaftpflicht ist meist unzureichend. Die Police muss explizit die Haftungsrisiken nach EU-MDR abdecken und idealerweise spezielle Klauseln für die Tätigkeit als Drittland-Hersteller enthalten. Zudem muss geprüft werden, ob und wie die Produkthaftung des EU-Bevollmächtigten und des Importeurs mitversichert werden kann, um Deckungslücken zu vermeiden.
Sind Medtech-Komponenten aus Aluminium oder Stahl CBAM-pflichtig?
Nein, für Lieferungen direkt aus der Schweiz in die EU fällt keine CBAM-Abgabe an. Dies liegt daran, dass das Schweizer Emissionshandelssystem mit dem der EU gekoppelt ist. Dieser Vorteil gilt jedoch nicht, wenn Rohmaterialien aus Ländern ohne CO2-Bepreisung in die Schweiz importiert und hier nur geringfügig weiterverarbeitet werden.
Müssen Schweizer Zulieferer CO2-Daten für den EU-Export dokumentieren?
Eine formale CBAM-Dokumentation ist für Exporte aus der Schweiz in die EU nicht erforderlich. Dennoch kann die freiwillige Transparenz über den CO2-Fussabdruck von Produkten zu einem Wettbewerbsvorteil werden, da EU-Kunden zunehmend Wert auf nachhaltige Lieferketten legen.