Veröffentlicht am März 11, 2024

Die OECD-Mindeststeuer beendet nicht die steuerliche Attraktivität der Schweiz, sondern leitet eine strategische Neuausrichtung des Standortwettbewerbs ein.

  • Proaktive Kantone ersetzen niedrige Steuersätze durch gezielte, direkte Förderbeiträge für Innovation und Nachhaltigkeit.
  • Spezialisierte Steuerinstrumente wie die Patentbox ermöglichen weiterhin eine signifikante Reduktion der Bemessungsgrundlage und kompensieren höhere Sätze.

Empfehlung: Für CFOs und Steuerberater verlagert sich der Fokus von einem reinen Vergleich der Steuersätze hin zu einer detaillierten Analyse des effizientesten Gesamtpakets aus Steuern, Förderungen und qualitativen Standortfaktoren.

Die Einführung der OECD-Mindeststeuer stellt für international tätige Unternehmen in der Schweiz eine Zäsur dar. Die Ära, in der allein ein niedriger kantonaler Steuersatz als entscheidender Standortvorteil galt, neigt sich dem Ende zu. Grosse Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro sehen sich mit einem effektiven Steuersatz von 15 % konfrontiert, was die bisherigen Modelle auf den ersten Blick untergräbt. Viele Beobachter prognostizieren bereits einen Attraktivitätsverlust des Standorts Schweiz.

Diese Sichtweise ist jedoch zu kurz gegriffen. Sie ignoriert die strategische Agilität und den Pragmatismus, die das föderale System der Schweiz auszeichnen. Anstatt in eine passive Akzeptanz zu verfallen, orchestrieren die Kantone eine tiefgreifende Neuausrichtung ihrer Standortpolitik. Der Wettbewerb verschiebt sich weg vom reinen Satzwettbewerb hin zu einem Wettstreit um die intelligentesten Kompensationsmassnahmen und die hochwertigsten Rahmenbedingungen. Es entsteht ein anspruchsvolleres Spielfeld, auf dem nicht mehr der tiefste Satz, sondern das effizienteste Gesamtpaket den Ausschlag gibt.

Dieser Wandel erfordert von Entscheidungsträgern ein Umdenken. Die Analyse muss über die reine Gewinnsteuerbelastung hinausgehen und Faktoren wie direkte Förderbeiträge, spezialisierte Steuerregime wie die Patentbox, die Qualität der Infrastruktur und die Verfügbarkeit von Talenten umfassen. Dieser Artikel analysiert die konkreten Instrumente, die Kantone bereits einsetzen, beleuchtet die neuen steuerlichen Risiken und Chancen und liefert eine strategische Einordnung für CFOs und Berater, um die Schweiz auch im neuen regulatorischen Umfeld optimal zu nutzen.

Um diese komplexe Materie zu strukturieren, beleuchtet dieser Leitfaden die entscheidenden Aspekte der neuen steuerlichen Realität in der Schweiz. Das folgende Inhaltsverzeichnis dient Ihnen als Wegweiser durch die strategischen Überlegungen und praktischen Instrumente, die nun im Zentrum der Standortevaluation stehen.

Warum zahlen Sie bald 15 % Steuern und wie kompensieren Kantone wie Zug das?

Die Einführung der OECD-Mindeststeuer, auch als „Pillar Two“ bekannt, ist für grosse Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. EUR beschlossene Sache. Sie verpflichtet die Schweiz sicherzustellen, dass diese Unternehmen effektiv mit mindestens 15 % besteuert werden. Fehlende Steuerbeträge bis zu dieser Schwelle können durch eine nationale Ergänzungssteuer erhoben werden. Während der Bund mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 1 bis 2.5 Milliarden Franken jährlich rechnet, stellt sich für die betroffenen Unternehmen und Kantone die Frage nach der Kompensation der bisherigen Tiefsteuervorteile.

Besonders proaktive Kantone wie Zug haben die Antwort bereits formuliert: Der Fokus verlagert sich von der Steuersenkung zur aktiven Standortförderung. Anstatt die Mehreinnahmen einfach in den allgemeinen Haushalt fliessen zu lassen, wird eine Gegenstrategie gefahren. Der Kanton Zug plant, die geschätzten Mehrerträge von netto rund 200 Millionen Franken vollumfänglich in gezielte Standortmassnahmen zu reinvestieren. Dies ist keine vage Absichtserklärung, sondern wird in einem neuen „Gesetz über Standortentwicklung“ verankert.

Konkret bedeutet dies, dass ein System mit direkten Förderbeiträgen für Unternehmen geschaffen wird, das insbesondere Investitionen in Nachhaltigkeit und Innovation belohnt. Für die Jahre 2026 bis 2028 sollen jährlich 150 Millionen Franken für solche Beiträge bereitgestellt werden. Anstatt passiv einen niedrigen Steuersatz anzubieten, subventioniert der Kanton aktiv erwünschte unternehmerische Tätigkeiten. Für CFOs bedeutet dies, dass die Analyse der reinen Steuerquote durch eine Kalkulation potenzieller Förderbeiträge ergänzt werden muss. Der „Steuerwettbewerb“ wird so zu einem „Subventionswettbewerb“.

Wie reduzieren Sie Ihre Gewinnsteuer durch die Patentbox um bis zu 90 %?

Auch im Umfeld der OECD-Mindeststeuer bleiben Instrumente zur Reduktion der steuerlichen Bemessungsgrundlage ein entscheidender Hebel. Die Patentbox ist hierbei eines der schlagkräftigsten Werkzeuge im Schweizer Steuerrecht. Sie ermöglicht es Unternehmen, die Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten privilegiert zu besteuern. Konkret erlaubt die Patentbox eine Reduktion der steuerbaren Gewinne aus diesen Patenten von bis zu 90% auf kantonaler Ebene. Auch wenn der Steuersatz nominell steigt, kann durch die massive Reduktion der Bemessungsgrundlage eine sehr attraktive effektive Steuerbelastung erreicht werden.

Der Schlüssel zur Anwendung der Patentbox liegt im sogenannten Nexus-Ansatz. Dieser stellt sicher, dass nur Erträge begünstigt werden, die auf eigener Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) in der Schweiz beruhen. Die Formel ist im Grundsatz einfach: Der Anteil der qualifizierenden F&E-Aufwendungen (plus ein Aufschlag von 30 %) an den gesamten F&E-Aufwendungen pro Patent bestimmt den „Nexus-Quotienten“. Dieser Quotient, der maximal 100 % betragen kann, wird auf den Nettogewinn aus dem Patent angewendet, um den maximal ermässigungsfähigen Betrag zu ermitteln. Dieser wird dann mit dem kantonal festgelegten Ermässigungssatz (z.B. 90 %) multipliziert.

Makroaufnahme eines Schweizer Patentdokuments mit Berechnungsformeln im Hintergrund

Für ein international tätiges Technologie- oder Pharmaunternehmen mit substanzieller F&E in der Schweiz bleibt die Patentbox somit ein zentrales Element der Steuerstrategie. Die sorgfältige Dokumentation und Zuweisung der F&E-Kosten pro Patent oder Produktfamilie wird zur entscheidenden Aufgabe für die Finanzabteilung. Die korrekte Anwendung des Nexus-Ansatzes ist kein administratives Detail, sondern der direkte Weg zu einer legitimen und signifikanten Steueroptimierung, die die Effekte der Mindeststeuer teilweise kompensieren kann.

Kanton Zürich oder Luzern: Wo ist das Gesamtpaket für Holdings heute besser?

Die Wahl des optimalen Standorts für eine Holdinggesellschaft in der Schweiz war schon immer eine komplexe Abwägung. Mit der OECD-Mindeststeuer wird diese Entscheidung noch nuancierter. Ein reiner Vergleich der ordentlichen Gewinnsteuersätze greift zu kurz. Vielmehr müssen CFOs ein Gesamtpaket bewerten, das steuerliche und nicht-steuerliche Faktoren kombiniert. Die Kantone Zürich und Luzern bieten hierfür ein klassisches Spannungsfeld zwischen einem etablierten Finanzzentrum und einem agilen Tiefsteuerkanton.

Die rein steuerliche Betrachtung spricht auf den ersten Blick oft für Luzern. Wie die folgende Analyse zeigt, bietet der Kanton, insbesondere in steuergünstigen Gemeinden wie Meggen, deutlich niedrigere Sätze für Unternehmen und auch bei der Besteuerung von Kapitalbezügen für Privatpersonen. Zürich hingegen rangiert bei den ordentlichen Steuersätzen im oberen Bereich der Schweizer Kantone. Diese einfache Rechnung wird jedoch durch die neuen Rahmenbedingungen relativiert. Der steuerliche Vorteil von Luzern wird für grosse Konzerne durch die Ergänzungssteuer zur 15%-Mindestgrenze teilweise neutralisiert.

An diesem Punkt gewinnen die qualitativen, nicht-steuerlichen Faktoren an entscheidender Bedeutung. Zürich punktet mit der unmittelbaren Nähe zur FINMA, einer unübertroffenen Dichte an hochqualifizierten Finanz- und Rechtsexperten und der internationalen Anbindung. Für komplexe Holdingstrukturen, die regelmässigen Austausch mit Regulatoren und Spezialisten benötigen, ist dieser Vorteil kaum in Franken zu beziffern. Luzern bietet zwar moderatere Büromieten und Lebenshaltungskosten, die Verfügbarkeit von Spezialisten ist jedoch limitierter. Die Entscheidung hängt somit fundamental von der strategischen Ausrichtung der Holding ab: Geht es um eine reine Vermögensverwaltung mit minimalem operativem Aufwand, kann Luzern die Nase vorn haben. Für eine aktive, komplexe und international vernetzte Management-Holding bleibt das Ökosystem Zürich oft die strategisch klügere, wenn auch auf den ersten Blick teurere Wahl.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kriterien für eine Holding im Jahr 2025 zusammen, basierend auf einer aktuellen Analyse der NZZ.

Vergleich Zürich vs. Luzern für Holdings 2025
Kriterium Kanton Zürich Kanton Luzern
Ordentlicher Steuersatz Einer der höchsten der Schweiz Meggen: ~11% (steuergünstigste Gemeinde)
Kapitalbezüge (2 Mio.) CHF 328’000 CHF 141’000
FINMA-Nähe Direkt vor Ort Weitere Distanz
Finanzexperten Höchste Konzentration Begrenzte Verfügbarkeit
Büromieten Sehr hoch Moderat

Das Risiko bei Transferpreisen, das die Steuerverwaltung auf den Plan ruft

Mit der globalen Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung durch BEPS 2.0 rückt die Thematik der Verrechnungspreise (Transfer Pricing) ins Zentrum der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden. Für die rund 200 Schweizer Konzerne und 2’000 Tochterfirmen, die direkt von der Mindeststeuer betroffen sind, steigt das Risiko von Steuerprüfungen und Nachbelastungen erheblich. Wenn Gewinne zwischen Konzerngesellschaften in verschiedenen Ländern verschoben werden, muss dies nach dem Fremdvergleichsgrundsatz („Arm’s Length Principle“) geschehen. Jede Transaktion muss so bepreist sein, als ob sie zwischen unabhängigen Dritten stattgefunden hätte.

Die Herausforderung liegt in der Dokumentation. Die Steuerverwaltungen verlangen eine lückenlose und plausible Begründung für die gewählten Verrechnungspreise. Eine unzureichende Dokumentation gilt als Indiz für eine künstliche Gewinnverschiebung und ruft die Prüfer auf den Plan. Insbesondere die Daten aus dem länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Reporting, CbCR) werden nun noch genauer analysiert. Diskrepanzen zwischen den im CbCR ausgewiesenen Gewinnen und den tatsächlich vor Ort vorhandenen operativen Aktivitäten (Substanz) sind ein rotes Tuch.

Für CFOs und Steuerverantwortliche bedeutet dies, dass die Verrechnungspreisdokumentation von einer reinen Compliance-Übung zu einem aktiven Instrument des Risikomanagements werden muss. Es geht nicht mehr nur darum, die Dokumente bei Bedarf vorlegen zu können, sondern darum, proaktiv ein robustes und konsistentes System aufzubauen, das einer Prüfung standhält. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass die CbCR-Daten den Anforderungen von „Qualified Financial Statements“ genügen und dass die Dokumentation bereits vor dem Geschäftsjahresende und nicht erst Monate danach verfügbar ist. Die frühzeitige Identifikation und Dokumentation potenzieller Abweichungen, etwa bei Schwellenwerten der Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT), ist entscheidend, um bei einer Prüfung nicht in Erklärungsnot zu geraten.

Aktionsplan: Audit Ihrer Verrechnungspreis-Dokumentation

  1. Datenquellen identifizieren: Inventarisieren Sie alle relevanten Finanzdatenquellen, die in das Country-by-Country Reporting (CbCR) einfliessen, und stellen Sie deren Konsistenz sicher.
  2. Dokumentation sammeln: Tragen Sie die bestehende Verrechnungspreisdokumentation, einschliesslich Master File und aller Local Files, zentral zusammen und prüfen Sie diese auf Vollständigkeit.
  3. Konsistenz prüfen: Gleichen Sie die aufbereiteten Daten mit den aktuellen OECD-Richtlinien und den spezifischen Anforderungen für „Qualified Financial Statements“ ab, um Abweichungen proaktiv zu erkennen.
  4. Risiken bewerten: Identifizieren und quantifizieren Sie das potenzielle Steuerrisiko von festgestellten Lücken, insbesondere bei der Substanz und den Schwellenwerten für Safe-Harbour-Regelungen.
  5. Massnahmenplan erstellen: Definieren Sie einen klaren Plan mit Verantwortlichkeiten und Fristen, um Dokumentationslücken zu schliessen und die Prozesse für eine prüfungssichere Zukunft zu optimieren.

Wann müssen Sie Rückstellungen für Steuerrisiken bilden?

Die Einführung der OECD-Mindeststeuer bringt nicht nur strategische, sondern auch erhebliche bilanzielle Unsicherheiten mit sich. Nach dem Schweizer Obligationenrecht (OR) sind Unternehmen verpflichtet, für wahrscheinliche Mittelabflüsse, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss sind, Rückstellungen zu bilden. Genau diese Situation trifft auf die neue Ergänzungssteuer zu. Die Unsicherheit über die genaue Berechnung und die finale Anwendung der nationalen Regelungen stellt einen zwingenden Grund für die Bildung von Steuerrückstellungen dar.

Für CFOs entsteht hier eine anspruchsvolle Bewertungsaufgabe. Es muss eine bestmögliche Schätzung der zukünftigen Steuerlast vorgenommen werden, obwohl viele Details der Umsetzung noch nicht final geklärt sind. Dies betrifft insbesondere die Wechselwirkungen zwischen der nationalen Ergänzungssteuer und den Regelungen anderer Staaten (IIR, UTPR). Eine zu tiefe Rückstellung kann zu unerwarteten Nachbelastungen und einer Korrektur des Jahresabschlusses führen, während eine zu hohe Rückstellung das Eigenkapital und den ausgewiesenen Gewinn unnötig schmälert.

Symbolische Darstellung der Risikoanalyse mit Balance zwischen Dokumenten und Zahlen

Die Bildung von Rückstellungen ist daher ein Akt der kaufmännischen Vorsicht und des bilanziellen Risikomanagements. Es empfiehlt sich, verschiedene Szenarien durchzurechnen und die Annahmen, die zur Höhe der Rückstellung führen, detailliert zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist nicht nur für die interne Governance und den Verwaltungsrat entscheidend, sondern auch für die externe Revision. Sie belegt, dass das Management sich proaktiv mit den potenziellen finanziellen Auswirkungen der Steuerreform auseinandergesetzt und eine fundierte, wenn auch auf Schätzungen basierende, bilanzielle Vorkehrung getroffen hat. Die Rückstellung wird so zum sichtbaren Ausweis der Auseinandersetzung mit der neuen Steuerrealität in der Bilanz.

SaaS-Abo oder Kauflizenz: Was ist für ein Schweizer Familienunternehmen steuerlich klüger?

Die Entscheidung zwischen dem Kauf einer Softwarelizenz (CAPEX) und dem Abschluss eines Software-as-a-Service-Abonnements (OPEX) ist längst nicht mehr nur eine technologische oder finanzielle Frage. Für Schweizer Familienunternehmen, die nicht unter die OECD-Mindeststeuer fallen, hat diese Wahl direkte und wesentliche steuerliche Konsequenzen. Die unterschiedliche bilanzielle Behandlung der beiden Modelle beeinflusst den Periodenerfolg und damit die Höhe der geschuldeten Gewinnsteuern.

Eine gekaufte Lizenz wird als immaterielles Anlagevermögen aktiviert. Die Kosten werden nicht sofort gewinnmindernd verbucht, sondern über die Nutzungsdauer der Software abgeschrieben. Dies führt zu einer gleichmässigen Belastung über mehrere Jahre, belastet aber den Cashflow initial stark. Ein SaaS-Abonnement hingegen wird als laufender Betriebsaufwand (OPEX) behandelt. Die monatlichen oder jährlichen Gebühren sind sofort und vollumfänglich als Aufwand abzugsfähig und reduzieren den steuerbaren Gewinn im entsprechenden Jahr. Dies schont den initialen Cashflow, kann aber über die gesamte Laufzeit teurer sein.

Für ein Familienunternehmen, das seinen steuerbaren Gewinn in einem bestimmten Jahr gezielt senken möchte (z.B. aufgrund ausserordentlich hoher Erträge), kann der Wechsel zu SaaS-Modellen ein legitimes Gestaltungsinstrument sein. Umgekehrt kann ein Unternehmen in einer Investitionsphase mit geringeren Gewinnen den Kauf von Lizenzen bevorzugen, um die Aufwände über die Zukunft zu verteilen. Die steuerliche Behandlung von F&E-Leistungen oder die Mehrwertsteuer (Dienstleistung bei SaaS vs. Lieferung von Rechten bei Lizenzen) sind weitere Aspekte, die in die Gesamtbetrachtung einfliessen müssen.

SaaS vs. Kauflizenz – Steuerliche Auswirkungen
Aspekt SaaS-Abo Kauflizenz
Bilanzierung OPEX (sofort abzugsfähig) CAPEX (Aktivierung & Abschreibung)
Cashflow-Belastung Kontinuierlich niedrig Initial hoch, dann keine
F&E-Abzug Potentiell qualifizierend Als Anlage aktiviert
MWST-Behandlung Dienstleistung Lieferung von Rechten

Wo finden Sie bezahlbare S1/S2-Laborflächen im Raum Zürich?

Die Standortattraktivität der Schweiz wird zunehmend durch qualitative, branchenspezifische Faktoren definiert. Für Unternehmen aus den Bereichen Biotech, Medtech und Life Sciences ist die Verfügbarkeit von geeigneter und bezahlbarer Laborinfrastruktur (Sicherheitsstufen S1/S2) oft ein kritischeres Kriterium als der reine Steuersatz. Der Grossraum Zürich hat sich hier als führendes Ökosystem etabliert, das weit mehr bietet als nur einen Firmensitz.

Die Suche nach Laborflächen konzentriert sich auf etablierte und aufstrebende Technologieparks, die als Teil der kantonalen Standortförderung gezielt ausgebaut werden. Diese Cluster sind eine direkte Antwort auf die Notwendigkeit, über die Steuern hinaus Mehrwert zu schaffen. Zu den wichtigsten Standorten gehören:

  • Bio-Technopark Schlieren: Ein etablierter Hotspot mit einer langen Geschichte und einer hervorragenden Infrastruktur speziell für Biotech-Unternehmen. Die Nähe zur Universität Zürich und dem ETH-Campus ist ein unschätzbarer Vorteil für den Talent- und Wissensaustausch.
  • Innovationspark Dübendorf: Mit einem breiteren Fokus, der auch Materialwissenschaften sowie Luft- und Raumfahrt umfasst, bietet dieser Park Synergien für interdisziplinäre Forschung und Entwicklung.
  • Technologiepark Winterthur: Dieser Standort ist besonders für industrienahe Entwicklung und die Überführung von Prototypen in die Serienfertigung attraktiv.

Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung ausserhalb der Kantonsgrenzen Zürichs. Das aufstrebende Life-Science-Cluster in Rotkreuz (Kanton Zug) entwickelt sich zu einer ernstzunehmenden Alternative. Mit der Hochschule Luzern (HSLU) als akademischem Ankerpunkt und der gezielten Förderung durch den Kanton Zug entsteht hier ein dynamisches Umfeld. Für Unternehmen, die von der Nähe zum Zürcher Ökosystem profitieren, aber gleichzeitig die administrativen und fiskalischen Vorteile des Kantons Zug suchen, bietet Rotkreuz ein optimales Gesamtpaket. Die Verfügbarkeit von bezahlbaren Flächen ist hier oft besser als im Kerngebiet von Zürich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die OECD-Mindeststeuer transformiert den Schweizer Steuerwettbewerb von reinen Satzvergleichen zu einem Wettbewerb um das intelligenteste Gesamtpaket aus Steuern und Förderungen.
  • Aktive Kompensationsmassnahmen der Kantone, wie direkte Förderbeiträge für Innovation und Nachhaltigkeit, werden zum entscheidenden neuen Standortvorteil.
  • Instrumente wie die Patentbox und zusätzliche F&E-Abzüge bleiben zentrale Hebel zur legalen Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage und zur Milderung der höheren Effektivsteuersätze.

Warum Zürich für B2B-Tech-Start-ups besser ist als Berlin?

Im Wettbewerb um die besten B2B-Tech-Start-ups wird oft der Vergleich zwischen Zürich und Berlin gezogen. Während Berlin mit niedrigeren Lebenshaltungskosten und einer riesigen, kreativen Szene lockt, bietet das Ökosystem Zürich entscheidende strategische Vorteile, die insbesondere im B2B-Bereich den Ausschlag geben. Diese Vorteile haben weniger mit der Grösse der Szene zu tun, sondern vielmehr mit der Dichte an Qualität, Kapital und potenziellen Kunden.

Erstens ist die Kapitalverfügbarkeit pro Kopf in der Schweiz ungleich höher. Der Zugang zu Venture Capital, Family Offices und strategischen Unternehmensinvestoren ist für ein qualifiziertes B2B-Start-up in Zürich oft direkter und unbürokratischer. Zweitens ist die Dichte an etablierten Grossunternehmen aus den Sektoren Finanzen, Versicherungen, Pharma und Industrie einzigartig. Für ein B2B-Start-up bedeutet dies Zugang zu zahlungskräftigen Pilotkunden und Entwicklungspartnern direkt vor der Haustür. Die Wege sind kurz, die Entscheidungsfindung ist oft pragmatisch und qualitätsorientiert.

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der politischen und regulatorischen Agilität. Das föderale System der Schweiz erlaubt es Kantonen, schnell und flexibel auf neue Gegebenheiten zu reagieren – wie die Kompensationsmassnahmen zur OECD-Mindeststeuer eindrücklich beweisen. Diese Verlässlichkeit und der klare politische Wille, als Unternehmensstandort attraktiv zu bleiben, schaffen ein Mass an Planungssicherheit, das in einem politisch volatileren Umfeld wie Berlin schwerer zu finden ist. Wie die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz treffend in der Handelszeitung feststellt:

Die Schweiz und insbesondere der Kanton Zug haben wiederholt bewiesen, dass sie alles daran setzen, auch künftig als Unternehmensstandort attraktiv zu sein

– Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Handelszeitung Standort Zentralschweiz 2025

Für ein B2B-Tech-Start-up, dessen Erfolg von Stabilität, Zugang zu Grosskunden und einem verlässlichen regulatorischen Rahmen abhängt, bietet das Schweizer Modell, insbesondere im Raum Zürich/Zug, ein überlegenes Gesamtpaket. Es ist ein Ökosystem, das nicht auf Quantität, sondern auf Qualität und Effizienz ausgelegt ist.

Die Analyse der neuen steuerlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass eine proaktive und informierte Herangehensweise entscheidend ist. Um die vorgestellten Strategien für Ihr Unternehmen zu validieren und das optimale kantonale Gesamtpaket zu identifizieren, ist eine detaillierte, auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene Analyse der nächste logische Schritt.

Häufige Fragen zur OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

Warum sind Rückstellungen für die OECD-Mindeststeuer notwendig?

Die Unsicherheit über die genaue Berechnung und Anwendung der nationalen Ergänzungssteuer stellt einen zwingenden Grund für Steuerrückstellungen nach OR dar.

Welche finanziellen Auswirkungen hat die Mindeststeuer?

Der Bund schätzt die kurzfristigen Mehreinnahmen auf 1 bis 2.5 Milliarden Franken, aber mittelfristig wird mit Unternehmenswegzügen und steuerlichen Mindereinnahmen gerechnet.

Wie wirkt sich die Mindeststeuer auf den Finanzausgleich aus?

Der Bund muss voraussichtlich zusätzliche Mittel in den NFA einschiessen und seinen Anteil aus der Ergänzungssteuer zur Deckung seiner Mehrausgaben verwenden.

Geschrieben von Beat Hürlimann, Eidgenössisch diplomierter Treuhandexperte und Unternehmensberater mit über 25 Jahren Erfahrung in der Finanzberatung für Schweizer KMU. Spezialisiert auf Steueroptimierung, Währungsabsicherung und Nachfolgeregelungen.