
Die Konformität mit dem AIA ist für vermögende Schweizer keine passive Formsache mehr, sondern eine aktive Übung im Risikomanagement, bei der die grössten Gefahren nicht in der Meldung selbst, sondern in fehlerhaften Daten, komplexen Strukturen und neuen Regulierungen liegen.
- Fehlerhafte Datenübermittlungen durch ausländische Banken können selbst bei korrekter Deklaration zu aufwendigen und kostspieligen Verfahren führen.
- Die Erweiterung des AIA auf Krypto-Assets (CARF) ab 2026/2027 schliesst eine wichtige Lücke und erfordert proaktive Regularisierung.
- Immobilien im Ausland, die über Gesellschaften (z.B. eine französische SCI) gehalten werden, fallen indirekt unter die Meldepflicht und sind eine häufige Fehlerquelle.
Empfehlung: Führen Sie einen proaktiven Audit Ihrer gesamten globalen Vermögensstruktur durch, um Inkonsistenzen in den KYC-Daten zu identifizieren und zu korrigieren, bevor eine fehlerhafte Meldung durch Dritte erfolgt.
Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist für Schweizer Residenten mit internationalen Vermögenswerten längst keine Neuigkeit mehr. Die anfängliche Welle der Unsicherheit ist einer gewissen Routine gewichen. Viele glauben, mit der korrekten Deklaration ihrer ausländischen Bankkonten sei der Pflicht Genüge getan. Doch diese Sichtweise ist trügerisch und gefährlich. Die Ära der Transparenz hat sich weiterentwickelt, und die wahren Risiken liegen heute nicht mehr im „Ob“, sondern im „Wie“ der Datenübermittlung.
Die Komplexität geht weit über ein einfaches Bankkonto in Deutschland hinaus. Was ist mit der Ferienwohnung an der Côte d’Azur, die über eine Société Civile Immobilière (SCI) gehalten wird? Wie werden Krypto-Bestände auf internationalen Börsen behandelt? Und was geschieht, wenn eine ausländische Bank aufgrund veralteter Unterlagen fehlerhafte Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) übermittelt? Diese Fragen sind die neuen Fallstricke im internationalen Steuerrecht.
Dieser Artikel weicht bewusst von den üblichen Erklärungen ab. Anstatt die Grundlagen des AIA zu wiederholen, konzentrieren wir uns auf die entscheidenden Details, die in der Praxis den Unterschied zwischen reibungsloser Konformität und einem langwierigen, teuren Nachsteuerverfahren ausmachen. Unser Ansatz ist der eines spezialisierten Steueranwalts: präzise, diskret und auf die realen Risiken fokussiert. Wir analysieren die verborgenen Gefahren in der Datenintegrität, die Zukunft der Meldepflichten für digitale Vermögenswerte und die verbleibenden Strategien zur Wahrung einer operativen Privatsphäre.
Wir werden die Mechanismen aufdecken, die dazu führen, dass Ihr Immobilienbesitz plötzlich für die Steuerbehörden sichtbar wird, die exakten Schritte einer wasserdichten Selbstanzeige beleuchten und die subtilen, aber entscheidenden Unterschiede in der Handhabung von Stiftungen und anderen rechtlichen Strukturen aufzeigen. Ziel ist es, Ihnen ein tiefgehendes Verständnis zu vermitteln, um die Kontrolle über Ihre steuerliche Situation proaktiv zu behalten.
Der folgende Artikel bietet eine detaillierte Analyse der entscheidenden Aspekte des Automatischen Informationsaustauschs für Schweizer mit internationalen Vermögenswerten. Er ist strukturiert, um Ihnen präzise Einblicke in die dringendsten Fragen zu geben.
Inhaltsverzeichnis: Die wichtigsten Aspekte des AIA für Schweizer Vermögensinhaber
- Warum weiß das Schweizer Steueramt jetzt von Ihrer Wohnung an der Côte d’Azur?
- Wie funktioniert eine straflose Selbstanzeige, bevor der AIA greift?
- Melden Krypto-Börsen Ihre Bestände automatisch an die Steuerverwaltung?
- Das Risiko fehlerhafter Datenübermittlung durch ausländische Banken
- Wann bieten Familienstiftungen noch Privatsphäre im Zeitalter der Transparenz?
- Der Fehler im KYC-Prozess, der zum sofortigen Lizenzentzug führen kann
- Schweizer Recht oder EU-Recht: Welches gilt bei Rücksendungen an Amazon DE?
- Wie Schweizer Kantone mit Steuerprivilegien nach der OECD-Mindeststeuer attraktiv bleiben?
Warum weiß das Schweizer Steueramt jetzt von Ihrer Wohnung an der Côte d’Azur?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der AIA nur Bankkonten betrifft und Immobilien davon ausgenommen sind. Dies ist formal korrekt, aber praktisch irreführend. Der AIA meldet keine Grundbucheinträge. Er meldet jedoch die Finanzkonten von juristischen Personen, und genau hier liegt die häufigste Fehlerquelle für Schweizer Immobilienbesitzer im Ausland. Viele halten ihre Ferienimmobilie, beispielsweise in Frankreich, über eine Société Civile Immobilière (SCI). Diese SCI besitzt zwangsläufig ein Bankkonto zur Deckung laufender Kosten.
Dieses französische Bankkonto der SCI wird von der französischen Bank als Konto einer „passiven nicht-finanziellen Einheit“ identifiziert. Gemäss AIA-Regeln muss die Bank die „beherrschenden Personen“ dieser Einheit identifizieren und melden. Dies sind Sie, der Schweizer Resident. Die französische Bank meldet also Ihre Daten und die Kontoinformationen der SCI an die französischen Steuerbehörden, welche diese Informationen automatisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiterleiten. Für die kantonalen Steuerbehörden ist es dann ein Leichtes, die Verbindung zwischen der SCI und der dahinterliegenden Immobilie herzustellen.
Fallstudie: Genfer Ehepaar mit französischer SCI
Ein in Genf ansässiges Ehepaar hielt seit 2008 eine Ferienwohnung in Nizza über eine SCI. Das zugehörige Bankkonto bei einer französischen Grossbank wurde 2018 im Rahmen des AIA an die Schweiz gemeldet. Die Genfer Steuerverwaltung erkannte durch regelmässige Überweisungen für Hypotheken und Verwaltungskosten den Zweck der Struktur. Die Konsequenz war eine Nachversteuerung über 10 Jahre für den nicht deklarierten Eigenmietwert (ca. 3% des Verkehrswerts) und den Vermögenssteuerwert der Immobilie. Insgesamt beliefen sich die Nachsteuern und Verzugszinsen auf rund CHF 85’000.
Diese strukturelle Transparenz zeigt, dass nicht das Asset selbst, sondern die zur Verwaltung genutzten Finanzinstrumente das Tor für den Informationsaustausch öffnen. Die Annahme, eine Immobilie sei „unsichtbar“, weil sie nicht direkt gemeldet wird, ist somit eine kostspielige Fehleinschätzung.
Wie funktioniert eine straflose Selbstanzeige, bevor der AIA greift?
Die straflose Selbstanzeige ist ein Instrument des Schweizer Steuerrechts, das es Steuersündern ermöglicht, ihre Situation zu regularisieren, ohne mit einer Busse bestraft zu werden. Es fallen lediglich die Nachsteuern und Verzugszinsen für die letzten zehn Jahre an. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch: Die Steuerbehörde darf noch keine Kenntnis von den nicht deklarierten Vermögenswerten haben. Zudem kann dieses Instrument nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.
Im Kontext des AIA ist diese Bedingung kritisch. Sobald eine ausländische Bank eine Meldung über ein bisher nicht deklariertes Konto an die ESTV gemacht hat, ist die „Unkenntnis“ der Behörde nicht mehr gegeben. Das Zeitfenster für eine straflose Selbstanzeige für dieses spezifische Konto ist damit geschlossen. Aus diesem Grund war die Frist für die erstmalige Regularisierung besonders dringlich. Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung festhält, ist die Möglichkeit zur straflosen Selbstanzeige für AIA-relevante Konten seit dem 30. September 2018 für die ersten Austauschperioden erheblich eingeschränkt, da die Behörden seither über die Daten verfügen.
Eine erfolgreiche Selbstanzeige muss zudem vollständig und lückenlos sein. Das bedeutet, es müssen sämtliche weltweit nicht deklarierten Vermögenswerte und Einkünfte offengelegt werden – nicht nur das eine Konto, das einem Sorgen bereitet. Eine unvollständige Anzeige gilt als gescheitert und kann zu einem ordentlichen Nachsteuer- und Strafverfahren führen. Die Anforderungen an die Dokumentation sind hoch: Erforderlich sind Konto- und Depotauszüge der letzten zehn Jahre sowie eine plausible Darlegung der Herkunft der Vermögenswerte (z.B. Erbschaft, Schenkung, erspartes Einkommen). Die proaktive Regularisierung ist daher kein einfacher Brief, sondern ein detailliertes Dossier, das sorgfältige Vorbereitung erfordert.
Melden Krypto-Börsen Ihre Bestände automatisch an die Steuerverwaltung?
Bisher stellten Krypto-Assets eine Grauzone im AIA dar. Da viele ausländische Krypto-Börsen nicht als klassische Finanzinstitute galten, fielen sie nicht unter die Meldepflicht. Diese Lücke wird jedoch bald geschlossen. Die OECD hat mit dem „Crypto-Asset Reporting Framework“ (CARF) einen globalen Standard geschaffen, der den automatischen Informationsaustausch explizit auf digitale Vermögenswerte ausweitet. Die Schweiz hat sich zur Übernahme dieses Standards verpflichtet.
Konkret bedeutet dies, dass Krypto-Börsen und andere Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet sein werden, Informationen über ihre Kunden und deren Bestände an die nationalen Steuerbehörden zu melden. Diese Daten werden dann, analog zum bestehenden AIA, international ausgetauscht. Nach aktueller Planung ist die Einführung des automatischen Austauschs für Krypto-Assets ab 2026/2027 vorgesehen. Wer darauf spekuliert, dass seine Krypto-Vermögen auf Börsen wie Binance oder Kraken unentdeckt bleiben, verfolgt eine kurzsichtige und riskante Strategie.
Die folgende Tabelle fasst die Entwicklung der Meldepflichten zusammen und zeigt auf, welche Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben.
| Börsentyp | Aktueller Status 2024 | Ab CARF (2026/27) | Handlungsempfehlung |
|---|---|---|---|
| FINMA-regulierte CH-Börsen | Meldepflichtig | Weiterhin meldepflichtig | Vollständige Deklaration |
| Ausländische Börsen (Binance, Kraken) | Noch nicht im AIA | Automatische Meldung | Jetzt regularisieren |
| DeFi-Protokolle | Keine direkte Meldung | On/Off-Ramps meldepflichtig | Transaktionen dokumentieren |
| Self-Custody Wallets | Nicht meldepflichtig | Börsen-Schnittstellen melden | Ein-/Auszahlungen tracken |
Die Meldungs-Asymmetrie zwischen heute und morgen schafft ein kritisches Zeitfenster. Vermögen, die jetzt proaktiv deklariert werden (z.B. über eine straflose Selbstanzeige), können noch ohne Straf-Folgen regularisiert werden. Nach Inkrafttreten von CARF wird diese Möglichkeit für Krypto-Vermögen auf Börsen entfallen.
Das Risiko fehlerhafter Datenübermittlung durch ausländische Banken
Eines der am meisten unterschätzten Risiken im AIA-Zeitalter ist die Integrität der gemeldeten Daten. Als Kontoinhaber sind Sie darauf angewiesen, dass das ausländische Finanzinstitut Ihre Daten korrekt erfasst und meldet. Fehler im KYC-Prozess (Know Your Customer) der Bank können jedoch dazu führen, dass falsche Informationen an die ESTV übermittelt werden – selbst wenn Sie Ihrer Deklarationspflicht in der Schweiz vollumfänglich nachgekommen sind.
Ein typisches Szenario ist ein veralteter Datensatz. Stellen Sie sich vor, Sie waren früher in der Schweiz wohnhaft, haben Ihren Wohnsitz aber vor Jahren ins Ausland, zum Beispiel nach Dubai, verlegt. Wenn Sie vergessen haben, Ihre neue steuerliche Ansässigkeit bei einer deutschen Bank zu melden, bei der Sie noch ein Konto unterhalten, kann es passieren, dass die Bank weiterhin die Schweiz als Ihr Steuerdomizil meldet. Für die Schweizer Steuerbehörden sieht dies so aus, als ob Sie ein nicht deklariertes Konto unterhalten, was unweigerlich zu einer Untersuchung führt.
Die Bereinigung solcher Fehler ist aufwendig und kostspielig. Sie müssen den Nachweis Ihres tatsächlichen Wohnsitzes erbringen (z.B. durch Mietverträge, lokale Steuerbescheinigungen, Nachweis des Lebensmittelpunktes). Dieser Prozess kann sich über Monate hinziehen und erfordert oft anwaltliche Unterstützung. Ein Beispiel aus der Praxis illustriert dies: Ein Schweizer Unternehmer mit offiziellem Wohnsitz in Dubai sah sich mit einer Untersuchung konfrontiert, weil seine deutsche Bank eine veraltete Adresse verwendete. Laut einem Bericht der NZZ dauerte die Korrektur des fehlerhaften Eintrags acht Monate und verursachte Anwaltskosten von CHF 12’000. Dies unterstreicht, dass die proaktive Pflege der eigenen Stammdaten bei allen Finanzinstituten zur neuen Sorgfaltspflicht gehört.
Wann bieten Familienstiftungen noch Privatsphäre im Zeitalter der Transparenz?
Mit dem Ende des Bankgeheimnisses haben viele vermögende Familien nach alternativen Strukturen zur Wahrung der Privatsphäre gesucht. Familienstiftungen, insbesondere in Liechtenstein, galten lange als Instrument zur Diskretion. Doch auch hier hat der AIA die Spielregeln grundlegend verändert. Die Vorstellung absoluter Geheimhaltung ist überholt. Das Ziel heute ist die Erreichung einer operativen Privatsphäre.
Wie Prof. Dr. Rainer J. Schweizer treffend bemerkte, ist die Ära der kompletten Verschleierung vorbei. In seiner Kritik am automatischen Informationsaustausch von 2017 formulierte er: „Absolute Geheimhaltung ist tot, aber eine operative Privatsphäre durch intelligente Strukturierung bleibt erreichbar.“ Dies bedeutet, dass zwar die Existenz von Strukturen und Vermögen den Behörden bekannt ist, die Details der Verwaltung und die internen Abläufe jedoch einen gewissen Schutz geniessen können.
Sowohl Schweizer als auch Liechtensteinische Stiftungen sind vom AIA betroffen. Bei Ausschüttungen an Begünstigte erfolgt eine Meldung. Auch die Identität des Stifters und der Protektoren wird in der Regel erfasst. Der entscheidende Unterschied liegt oft im Detail und in der Art der Begünstigtenstellung (fixe vs. diskretionäre Begünstigte). Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede auf.
| Kriterium | Schweizer Familienstiftung | Liechtensteinische Stiftung |
|---|---|---|
| Meldung fixer Begünstigter | Immer meldepflichtig | Immer meldepflichtig |
| Diskretionäre Begünstigte | Bei Ausschüttung | Bei Ausschüttung |
| Protektor-Meldung | Ja, wenn vorhanden | Ja, immer |
| Operative Privatsphäre | Höher (CH-intern) | Niedriger (AIA seit 2019) |
| Kosten p.a. | CHF 5’000-15’000 | CHF 8’000-25’000 |
Die Schweizer Familienstiftung bietet tendenziell eine höhere operative Privatsphäre, da die Informationsflüsse primär innerhalb der Schweiz bleiben, solange keine ausländischen Vermögenswerte involviert sind. Eine Stiftung ist kein Allheilmittel zur Steuervermeidung mehr, sondern ein Instrument zur langfristigen Vermögensplanung und -sicherung, das innerhalb des transparenten regulatorischen Rahmens sorgfältig strukturiert werden muss.
Der Fehler im KYC-Prozess, der zum sofortigen Lizenzentzug führen kann
Das Risiko fehlerhafter Datenübermittlung, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, ist direkt mit der Qualität des KYC-Prozesses verknüpft – sowohl auf Seiten der Bank als auch auf Seiten des Kunden. Ein einziger inkonsistenter Datensatz kann eine Lawine von Problemen auslösen. Wenn beispielsweise Ihr bei einer Bank hinterlegter Pass abgelaufen ist oder die Adresse nicht mehr mit Ihrem offiziellen Steuerdomizil übereinstimmt, kann dies zu einer fehlerhaften AIA-Meldung, einer Kontosperrung oder im schlimmsten Fall zur Kündigung der Geschäftsbeziehung führen.
Für Finanzinstitute ist ein mangelhafter KYC-Prozess existenzbedrohend. Eine unzureichende Identifizierung der Kunden oder des Steuerdomizils kann als grobe Verletzung der Sorgfaltspflichten gewertet werden und zum sofortigen Lizenzentzug durch die FINMA führen. Aus diesem Grund agieren Banken heute äusserst risikoscheu. Bei der kleinsten Unstimmigkeit in den Kundendaten neigen sie dazu, Konten vorsorglich zu sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist. Für den Kunden bedeutet dies nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern auch potenziell ernsthafte finanzielle Nachteile.
Es ist daher unerlässlich, als Kunde eine proaktive „KYC-Hygiene“ zu betreiben. Dies bedeutet, die eigenen Daten bei allen Finanzinstituten weltweit regelmässig zu überprüfen und stets auf dem neuesten Stand zu halten. Ein Umzug, eine Heirat oder der Erhalt eines neuen Ausweisdokuments muss umgehend allen Banken gemeldet werden. Diese administrative Sorgfalt ist keine Nebensächlichkeit mehr, sondern ein zentraler Bestandteil des persönlichen Risikomanagements im Zeitalter der globalen Transparenz.
Ihr Plan zur Überprüfung der AIA-Compliance
- Punkte de contact: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller ausländischen Bankkonten, Depots, Versicherungspolicen und Gesellschaftsstrukturen (z.B. SCI, LLC, Stiftungen).
- Collecte: Sammeln Sie für jede Position die zuletzt eingereichte Selbstauskunft zum Steuerdomizil und die aktuellen KYC-Dokumente (Pass, Wohnsitznachweis).
- Cohérence: Vergleichen Sie die deklarierte steuerliche Ansässigkeit über alle Institute hinweg. Gibt es Abweichungen oder veraltete Angaben?
- Mémorabilité/émotion: Identifizieren Sie potenzielle rote Flaggen für Steuerbehörden, wie z.B. hohe Kontostände ohne plausible Herkunft oder komplexe, undokumentierte Strukturen.
- Plan d’intégration: Priorisieren Sie die Korrektur von Inkonsistenzen. Reichen Sie bei Bedarf aktualisierte Selbstauskünfte ein und konsultieren Sie einen Experten bei komplexen Fällen.
Schweizer Recht oder EU-Recht: Welches gilt bei Rücksendungen an Amazon DE?
Die Überschrift mag auf den ersten Blick thematisch unpassend erscheinen, illustriert aber eine fundamentale Herausforderung des AIA: die Kollision verschiedener Rechtsordnungen. Der Automatische Informationsaustausch ist ein globales System. Der AIA-Standard verpflichtet über 100 Länder zur Teilnahme, die jeweils eigene nationale Datenschutzgesetze haben. Wenn eine deutsche Bank Daten eines Schweizer Kunden an die deutschen Behörden meldet, die diese dann an die Schweiz weiterleiten, sind potenziell drei Rechtsordnungen involviert: das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die spezifischen AIA-Abkommen.
Für Sie als Kunde stellt sich die Frage: Welche Rechte habe ich? Kann ich mich auf das strengere Auskunfts- und Löschungsrecht der DSGVO berufen, auch wenn mein Konto bei einer Schweizer Bank wäre? Was geschieht, wenn eine Meldung meiner Meinung nach gegen Datenschutzprinzipien verstösst? In der Praxis ist die Situation komplex. Grundsätzlich überwiegt die gesetzliche Meldepflicht aus dem AIA die allgemeinen Datenschutzrechte wie das „Recht auf Vergessenwerden“. Sie können nicht verlangen, dass eine Bank die meldepflichtigen Daten einfach löscht.
Sie haben jedoch ein Recht auf Auskunft und Berichtigung. Sie können bei der ausländischen Bank anfragen, welche Daten über Sie gemeldet werden, und fehlerhafte Angaben korrigieren lassen. Dieses Recht ist entscheidend, um die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Risiken fehlerhafter Datenübermittlung zu mitigieren. Im Streitfall können Sie sich sowohl an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in der Schweiz als auch an die zuständige Datenschutzbehörde im Land der Bank wenden. Diese rechtliche Komplexität unterstreicht die Notwendigkeit, bei Problemen spezialisierten Rechtsrat einzuholen, der sich sowohl im internationalen Steuerrecht als auch im Datenschutzrecht auskennt.
Das Wichtigste in Kürze
- Strukturelle Transparenz: Nicht die Immobilie selbst, sondern das Bankkonto der Haltergesellschaft (z.B. SCI) löst die AIA-Meldung aus.
- Risiko Datenintegrität: Fehlerhafte oder veraltete KYC-Daten bei ausländischen Banken sind eine häufige und kostspielige Fehlerquelle, selbst bei korrekter Deklaration.
- Proaktive Regularisierung: Mit der bevorstehenden Ausweitung des AIA auf Krypto-Assets (CARF) schliesst sich das Zeitfenster für eine straflose Selbstanzeige in diesem Bereich.
Wie Schweizer Kantone mit Steuerprivilegien nach der OECD-Mindeststeuer attraktiv bleiben?
Die globale Bewegung hin zu mehr Transparenz, gekrönt durch den AIA und die OECD-Mindeststeuer für Unternehmen, hat den internationalen Steuerwettbewerb fundamental verändert. Die Schweiz kann nicht mehr primär mit tiefen Steuersätzen und steuerlicher Diskretion punkten. Dennoch bleibt sie ein hochattraktiver Standort für vermögende Privatpersonen. Der Wettbewerb hat sich lediglich von den reinen Steuersätzen auf die Qualität des Gesamtpakets verlagert.
Die Kantone reagieren auf diese neue Realität, indem sie ihre spezifischen Stärken ausbauen und neue Anreize schaffen, die über die reine Besteuerung hinausgehen. Die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand) bleibt für bestimmte Personengruppen ein wichtiges Instrument, auch wenn sie politisch umstritten ist. Sie ist jedoch nur ein Teil einer umfassenderen Strategie, die auf Stabilität, Rechtssicherheit, Lebensqualität und spezialisierte Dienstleistungen setzt.
Die Attraktivität der Schweiz manifestiert sich heute in einer Kombination aus verschiedenen Faktoren, die je nach Kanton unterschiedlich gewichtet werden:
- Zug: Positioniert sich als globaler Hub für Family Offices und Krypto-Unternehmen, unterstützt durch eine hochspezialisierte Infrastruktur und ein unternehmensfreundliches Umfeld.
- Schwyz: Lockt mit den schweizweit tiefsten Einkommenssteuersätzen und dem Fehlen einer Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen.
- Luzern: Profiliert sich durch seine Nähe zum „Crypto Valley“ und durch innovative und klare Regelungen im Bereich der Digital Assets.
- Tessin: Bietet eine Kombination aus moderater Pauschalbesteuerung, italienischer Lebenskultur und strategischer Nähe zur EU.
- Genf & Zürich: Punkten weiterhin mit ihrer unübertroffenen internationalen Anbindung, erstklassigen Schulen, politischen Stabilität und einem riesigen Pool an Fachkräften im Finanz- und Rechtsbereich.
Für vermögende Privatpersonen bedeutet dies, dass die Wahl des Wohnsitzkantons eine noch strategischere Entscheidung wird. Es geht nicht mehr nur darum, den Kanton mit dem niedrigsten Steuersatz zu finden, sondern denjenigen, der das beste Ökosystem für die persönliche und geschäftliche Situation bietet.
Die Navigation im Umfeld des Automatischen Informationsaustauschs erfordert mehr als nur die Einhaltung von Vorschriften; sie verlangt eine vorausschauende und strategische Verwaltung der eigenen globalen Vermögenswerte. Der erste und wichtigste Schritt ist eine vollständige und ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer Situation. Um diesen Prozess zu beginnen, ist eine professionelle Analyse Ihrer spezifischen Umstände unerlässlich.